„Man kann sich auch vergendern“Die Angestellte einer Bundesbehörde weigert sich, einen amtlichen Text vollständig zu gendern. Ist das ein Kündigungsgrund? Das Arbeitsgericht Hamburg verneint das. Der Berufungsprozess endet mit einer überraschenden Begründung.
Thu, 05 Feb 2026 17:05:38 GMT